Dichtigkeitsprüfung
Grundstückseigentümer werden von den Gemeinden verpflichtet, bis zum 31.12.2015 eine Kanal- Dichtheitsprüfung durchführen zu lassen (sog. „Dichtheitsprüfung 2015“). Je nach Satzung der Gemeinde muss die Dichtheitsprüfung die Abwasserleitungen bis zum Revisionsschacht, zur Grundstücksgrenze oder bis zum Hauptkanal umfassen. Frist für die Kanal – Dichtigkeitsprüfung ist in der Regel der 31.12.2015. Als sachkundiges Unternehmen führen wir die Dichtheitsprüfung für Sie durch. Sie erhalten von uns dafür den erforderlichen Nachweis der Dichtheit gemäß DIN EN 1610, den Sie dem Abwasserverband vorlegen.